Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Verträge und Leistungen von Schereffekt gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“ oder „Auftraggeber“).

(2) Schereffekt erbringt Leistungen ausschließlich für Kunden, die den Vertrag in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit schließen. Verträge mit Verbrauchern sind nicht Gegenstand dieser AGB.

(3) Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn Schereffekt ihrer Einbeziehung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Individuelle Vereinbarungen, insbesondere das jeweilige Angebot, gehen diesen AGB vor.

(4) Die AGB gelten in der bei Vertragsschluss vereinbarten Fassung. Eine spätere Änderung wirkt sich auf bereits bestehende Verträge nur aus, wenn die Parteien dies wirksam vereinbaren.

§ 2 Leistungen von Schereffekt und Mitwirkung des Kunden

(1) Schereffekt erbringt individuelle Agentur- und Kreativleistungen. Dazu gehören insbesondere Konzeption, Gestaltung und Programmierung von Unternehmenswebsites, Webdesign, Suchmaschinenoptimierung (SEO und Local SEO), Corporate Identity und Brand Design, Grafikdesign, Gestaltung von Print- und Werbemitteln, Social-Media-Management sowie Beratung und damit verbundene Leistungen.

(2) Art, Umfang und Ergebnis der geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung und etwaigen individuell getroffenen Vereinbarungen. Leistungen wie Online-Shops, individuell entwickelte Buchungssysteme, fortlaufende Inhaltspflege oder bestimmte technische Integrationen sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich beauftragt wurden.

(3) Bei der Erstellung einer konkret vereinbarten Website, eines Logos oder eines anderen bestimmten Arbeitsergebnisses kann eine werkvertragliche Leistung vorliegen. Laufende Beratung, Betreuung, SEO, Social-Media-Management und vergleichbare Tätigkeiten können dienstvertragliche Leistungen sein. Maßgeblich ist der vereinbarte Leistungsinhalt, nicht allein die Bezeichnung der Leistung.

(4) Schereffekt erbringt die Leistungen fachgerecht und mit der vertraglich vereinbarten Sorgfalt. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, eine feste Platzierung in Suchmaschinen, eine bestimmte Reichweite oder eine konkrete Anzahl an Anfragen oder Verkäufen werden nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.

(5) Der Kunde stellt die für das Projekt erforderlichen Informationen, Texte, Bilder, Logos, Zugänge, Freigaben und Ansprechpartner rechtzeitig zur Verfügung. Er prüft die von ihm gelieferten Angaben auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung richten sich nach § 7.

(6) Schereffekt ist berechtigt, geeignete Erfüllungsgehilfen oder Subunternehmer einzusetzen. Soweit personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet werden, bleiben die datenschutzrechtlichen Anforderungen einschließlich etwaiger Vereinbarungen zur Auftragsverarbeitung unberührt.

(7) Die Gestaltung und technische Umsetzung erfolgen innerhalb des vereinbarten Konzepts nach fachlichem Ermessen von Schereffekt. Verbindliche Gestaltungs- oder Technologieanforderungen sind im Angebot oder in einer gesonderten Vereinbarung festzuhalten.

(8) Der Kunde ist für die inhaltlichen Entscheidungen, die Freigabe seiner unternehmensbezogenen Informationen sowie die Erfüllung seiner gesetzlichen Informationspflichten verantwortlich. Gesetzliche und vertragliche Pflichten von Schereffekt bleiben hiervon unberührt.

§ 3 Angebote und Vertragsschluss

(1) Angebote von Schereffekt sind, sofern darin nichts anderes bestimmt ist, 14 Kalendertage ab Angebotsdatum gültig. Nach Ablauf der Frist besteht kein Anspruch auf die zuvor angebotenen Preise oder Kapazitäten.

(2) Verträge können in Textform, schriftlich oder – soweit gesetzlich zulässig – mündlich, insbesondere telefonisch oder per Videokonferenz, geschlossen werden. Im Streitfall sind die konkret vereinbarten Leistungen und Konditionen maßgeblich.

(3) Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs nach Vertragsschluss bedürfen einer entsprechenden Vereinbarung. Schereffekt darf für zusätzliche Leistungen ein ergänzendes Angebot erstellen; damit verbundene Mehrkosten und Terminverschiebungen sind vor Durchführung abzustimmen.

(4) Eine Aufzeichnung von Gesprächen oder Videokonferenzen erfolgt nur nach vorheriger gesonderter Einwilligung der betroffenen Personen.

§ 4 Projektablauf, Korrekturen und Abnahme

(1) Bei projektbezogenen Werkleistungen stellt Schereffekt das vereinbarte Arbeitsergebnis zur Prüfung bereit. Soweit sinnvoll und vereinbart, können abgrenzbare Teilleistungen gesondert zur Abnahme vorgelegt werden.

(2) Der Kunde prüft die bereitgestellte Leistung innerhalb einer von Schereffekt gesetzten angemessenen Frist und erklärt die Abnahme oder teilt konkrete, nachvollziehbare Mängel mit. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 640 BGB, bleiben maßgeblich.

(3) Ein Werk gilt nach Maßgabe des § 640 Abs. 2 BGB auch dann als abgenommen, wenn Schereffekt nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme setzt und der Kunde die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert.

(4) Vereinbarte Korrekturschleifen und Änderungswünsche richten sich nach dem Angebot. Änderungen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, sind gesondert zu vergüten. Die gesetzliche Pflicht zur Beseitigung von Mängeln wird dadurch nicht eingeschränkt.

(5) Die Veröffentlichung einer Website oder die Produktionsfreigabe von Druckdaten erfolgt nach der dafür vereinbarten Freigabe. Für vom Kunden ausdrücklich freigegebene Inhalte, Schreibweisen und Druckfreigaben trägt dieser die Verantwortung, soweit Schereffekt nicht selbst für einen Mangel verantwortlich ist.

§ 5 Vergütung, Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die im jeweiligen Angebot vereinbarten Preise in Euro. Die umsatzsteuerliche Behandlung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften und wird im Angebot beziehungsweise auf der Rechnung ausgewiesen. Soweit die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG angewendet wird, erfolgt kein Umsatzsteuerausweis.

(2) Vereinbarte Abschlagszahlungen, Vorauszahlungen, Teilrechnungen und Fälligkeiten ergeben sich aus dem Angebot. Soweit keine andere Fälligkeit bestimmt wurde, sind Rechnungen mit Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(3) Laufende Vergütungen für Wartung, Hosting oder Betreuung werden, soweit nicht anders vereinbart, monatlich im Voraus fällig. Einmalige Projektleistungen und laufende Leistungen können getrennt abgerechnet werden.

(4) Kosten für Werbebudgets, Domains, Lizenzen, externe Softwaredienste, Stockmedien, Druckproduktion, Versand oder vergleichbare Fremdleistungen sind nicht im Agenturhonorar enthalten, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart ist. Kostenpflichtige Drittleistungen werden nur nach entsprechender Beauftragung oder Freigabe veranlasst.

(5) Schaltet Schereffekt im Auftrag des Kunden Anzeigen über Werbeplattformen, bestimmt der Kunde das Werbebudget und trägt die von ihm freigegebenen Plattformkosten. Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt deren Abrechnung unmittelbar zwischen Kunde und Plattform.

(6) SEPA-Lastschriften erfolgen nur bei gesondert erteiltem Mandat. Einzelheiten ergeben sich aus dem jeweiligen SEPA-Lastschriftmandat. Rücklastschriftkosten, die der Kunde zu vertreten hat, können in gesetzlich zulässigem Umfang berechnet werden.

(7) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Gegenüber einem nicht als Verbraucher handelnden Kunden kann Schereffekt unter den Voraussetzungen des § 288 Abs. 5 BGB die gesetzliche Verzugspauschale geltend machen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

(8) Eine Aufrechnung durch den Kunden ist mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.

§ 6 Laufzeit und Kündigung laufender Verträge

(1) Für Hosting-, Wartungs-, Betreuungs- und vergleichbare Verträge über laufende Leistungen gilt, soweit im jeweiligen Angebot nichts Abweichendes vereinbart ist, eine Mindestvertragslaufzeit von sechs Monaten ab dem vereinbarten Leistungsbeginn. Die Laufzeit für einmalige Projekt- oder Werkleistungen richtet sich dagegen nach der jeweiligen Projektvereinbarung und den gesetzlichen Bestimmungen.

(2) Verträge über laufende Leistungen verlängern sich nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit automatisch um jeweils weitere sechs Monate, wenn sie nicht von einer Vertragspartei spätestens vier Wochen vor Ablauf der jeweiligen Vertragsperiode in Textform gekündigt werden. Dies gilt auch für jede anschließende Verlängerungsperiode, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

(3) Eine ordentliche Kündigung während der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit oder einer anschließenden festen Verlängerungsperiode ist ausgeschlossen, soweit rechtlich zulässig. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund sowie zwingende gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.

(4) Bei Vertragsende stellt Schereffekt die vereinbarten laufenden Leistungen ein. Die Übertragung von Domains, Zugängen und vertragsgemäß zu überlassenden Daten erfolgt nach den vertraglichen Vereinbarungen und den zwingenden gesetzlichen Vorschriften. Kostenpflichtige externe Verträge des Kunden enden nicht automatisch durch die Kündigung des Agenturvertrags.

§ 7 Termine, Mitwirkungshindernisse und Zahlungsverzug

(1) Verbindliche Ausführungs- und Liefertermine bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung. Zeitpläne setzen voraus, dass der Kunde vereinbarte Unterlagen, Freigaben, Zugänge und Mitwirkungshandlungen rechtzeitig erbringt und fällige vereinbarte Vorauszahlungen leistet.

(2) Verzögert der Kunde seine Mitwirkung, verschieben sich davon betroffene Termine um einen angemessenen Zeitraum. Schereffekt informiert den Kunden über erkennbare Auswirkungen auf den Projektablauf. Gesetzliche Ansprüche bei Annahme- oder Mitwirkungsverzug bleiben unberührt.

(3) Gerät der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug, darf Schereffekt nach vorheriger Mitteilung und unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen die weitere Leistungserbringung bis zum Ausgleich des Rückstands aussetzen, soweit dies rechtlich zulässig ist.

(4) Vereinbarte und bereits erbrachte Leistungen sowie vom Kunden veranlasste und nicht mehr stornierbare Fremdkosten bleiben nach den gesetzlichen und vertraglichen Regelungen vergütungspflichtig.

§ 8 Durchführung, Hosting, Wartung und Drittanbieter

(1) Schereffekt erbringt die vereinbarten Leistungen mit der gebotenen Sorgfalt. Soweit hierfür erforderlich, können Leistungen geeigneter Dritter eingebunden werden.

(2) Hosting, technische Wartung, Sicherheitsupdates, Backups, Supportzeiten, Reaktionsfristen sowie inhaltliche Änderungen sind nur in dem Umfang Bestandteil der Leistung, der ausdrücklich vereinbart wurde. Ohne entsprechende Vereinbarung besteht kein Anspruch auf dauerhafte Betreuung oder eine bestimmte Verfügbarkeit.

(3) Websites und sonstige digitale Leistungen können von Diensten Dritter abhängig sein, insbesondere Domainregistraren, Hostingunternehmen, Schrift- und Lizenzanbietern, Suchmaschinen, Analysewerkzeugen und Social-Media-Plattformen. Änderungen an deren Systemen oder Bedingungen können Anpassungen erforderlich machen, die außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs gesondert zu beauftragen sind.

(4) Änderungen, die aufgrund gesetzlicher Neuerungen oder neuer technischer Anforderungen nach Abnahme notwendig werden, gehören nur dann zur laufenden Leistung, wenn dies im Wartungs- oder Betreuungsvertrag vorgesehen ist.

(5) Bei Drucksachen sind die vereinbarten Freigaben, Dateiformate und Produktionsvorgaben maßgeblich. Produktionsbedingte geringfügige Farb- und Materialabweichungen können im branchenüblichen Umfang auftreten; zwingende Mängelrechte bleiben unberührt.

§ 9 Haftung

(1) Schereffekt haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Eine zwingende Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz oder aufgrund ausdrücklich übernommener Garantien, bleibt unberührt.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Schereffekt nur auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

(3) Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

(4) Für Datenverluste ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit, soweit zulässig, auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt, der bei angemessener, gefahrentsprechender Datensicherung entstanden wäre. Gesetzliche Pflichten von Schereffekt zur Datensicherung bleiben unberührt.

(5) Für rechtswidrige, fehlerhafte oder nicht lizenzierte Inhalte des Kunden gelten ergänzend die Regelungen in § 13. Für Leistungen Dritter haftet Schereffekt nur nach den gesetzlichen Vorschriften und soweit eine eigene Pflichtverletzung vorliegt.

§ 10 Datenschutz und Datensicherheit

(1) Beide Vertragsparteien beachten die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

(2) Soweit Schereffekt im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet und hierfür eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung erforderlich ist, schließen die Parteien vor Beginn der betreffenden Verarbeitung eine gesonderte Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO.

(3) Der Kunde trägt die Verantwortung für die von ihm veranlasste Datenverarbeitung und die von ihm bereitzustellenden rechtlichen Informationen, etwa für sein Impressum und seine Datenschutzhinweise. Eigene gesetzliche Pflichten und die vertraglich übernommenen Leistungen von Schereffekt bleiben bestehen.

(4) Eine Zustimmung zu werblicher Kontaktaufnahme wird durch den Abschluss eines Agenturvertrags nicht pauschal erteilt. Soweit eine gesonderte Einwilligung erforderlich ist, wird diese unabhängig vom Vertrag eingeholt.

§ 11 Urheberrecht und Nutzungsrechte

(1) Konzepte, Entwürfe, Layouts, Designs, Texte, Grafiken, Softwarebestandteile, Quellmaterialien und sonstige von Schereffekt geschaffene Arbeitsergebnisse können urheberrechtlich oder durch andere Schutzrechte geschützt sein. Die Urheber- und sonstigen Schutzrechte verbleiben bei ihren jeweiligen Berechtigten.

(2) Gegenstand der Übergabe sind grundsätzlich ausschließlich die im jeweiligen Angebot vereinbarten finalen Arbeitsergebnisse in den vereinbarten Ausgabeformaten sowie die dazu ausdrücklich eingeräumten Nutzungsrechte. Nach vollständiger Bezahlung der jeweiligen Vergütung erhält der Kunde, soweit nicht anders vereinbart, die zur vertragsgemäßen Verwendung dieser finalen Arbeitsergebnisse erforderlichen einfachen, räumlich und zeitlich unbeschränkten Nutzungsrechte für den vereinbarten Zweck.

(3) Bei individuell für den Kunden gestalteten finalen Logos oder Markenauftritten räumt Schereffekt, soweit die dafür erforderlichen Rechte bei Schereffekt liegen und nichts anderes vereinbart wurde, nach vollständiger Bezahlung ausschließliche Nutzungsrechte für die vertraglich vorgesehenen Nutzungsarten ein. Rechte an Schriften, Stockmedien, Software und weiteren Drittbestandteilen richten sich stets nach den jeweils geltenden Lizenzbedingungen.

(4) Nicht ausgewählte Entwürfe, Vorstudien, interne Konzepte, Vorlagen, offene oder bearbeitbare Grafik- und Layoutdateien, unkompilierte Quellcodes, Entwicklungsdateien sowie interne Werkzeuge und Projektdateien gehören nicht zur geschuldeten Übergabe, sofern ihre Herausgabe nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Dies gilt auch bei individuell programmierten Websites; die vereinbarte Funktionsfähigkeit, Nutzung und etwaige ausdrücklich vereinbarte Herausgabe oder Übertragung werden dadurch nicht eingeschränkt.

(5) Die Weitergabe, eigenständige Nutzung oder wirtschaftliche Verwertung nicht erworbener Entwürfe oder vertraulicher Konzepte ist ohne Zustimmung von Schereffekt nicht gestattet. Die ausdrücklich eingeräumten Nutzungsrechte des Kunden und gesetzlich zulässige Nutzungen bleiben unberührt.

§ 12 Widerrufsrecht

Schereffekt schließt auf Grundlage dieser AGB ausschließlich Verträge mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB und den in § 1 genannten sonstigen Auftraggebern. Ein gesetzliches Verbraucherwiderrufsrecht besteht daher im Rahmen dieser Geschäftsbeziehungen nicht.

§ 13 Rechte Dritter und Kundenmaterial

(1) Der Kunde gewährleistet, dass er berechtigt ist, die von ihm bereitgestellten Fotos, Videos, Texte, Logos, Marken, Musik, Daten und sonstigen Materialien für das beauftragte Projekt verwenden zu lassen. Er erteilt Schereffekt die für die Durchführung des Vertrags erforderlichen Nutzungsbefugnisse.

(2) Der Kunde stellt Schereffekt von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die wegen einer vom Kunden zu vertretenden Verletzung von Schutz- oder Persönlichkeitsrechten durch bereitgestelltes Material geltend gemacht werden. Dies umfasst angemessene Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung, soweit gesetzlich zulässig.

(3) Schereffekt informiert den Kunden über entsprechende Ansprüche und ermöglicht ihm, im rechtlich zulässigen Umfang an der Abwehr mitzuwirken. Eine Freistellung entfällt, soweit Schereffekt die Rechtsverletzung selbst zu vertreten hat.

(4) Soweit Schereffekt eigene Materialien oder Lizenzen beschafft, richtet sich deren Verwendung nach dem jeweiligen Vertragsumfang und den Bedingungen der Rechteinhaber.

§ 14 Referenznennung

(1) Der Kunde gestattet Schereffekt grundsätzlich, nach Veröffentlichung oder Abschluss eines Projekts den Kundennamen, die geschäftliche Bezeichnung, das Logo sowie öffentlich zugängliche Abbildungen oder Beschreibungen der von Schereffekt erbrachten Leistungen als Referenz zu verwenden. Dies umfasst insbesondere die Website und das Portfolio von Schereffekt, Social-Media-Auftritte, Präsentationen, Angebote und sonstige eigene Werbemittel. Der Kunde räumt Schereffekt hierfür im erforderlichen Umfang ein einfaches, unentgeltliches Nutzungsrecht ein, soweit er hierzu berechtigt ist.

(2) Vertrauliche Informationen, nicht veröffentlichte Projektdetails, personenbezogene Daten oder Inhalte, an denen keine entsprechenden Nutzungsrechte bestehen, werden nicht allein aufgrund dieser Regelung zur Veröffentlichung freigegeben. Bestehen berechtigte Geheimhaltungs- oder sonstige schutzwürdige Interessen, kann der Kunde der Referenznutzung für die Zukunft in Textform widersprechen. Schereffekt wird die betroffene Nutzung dann innerhalb einer angemessenen Frist beenden, soweit rechtlich und tatsächlich möglich.

(3) Eine Verpflichtung von Schereffekt zur Veröffentlichung oder dauerhaften Vorhaltung einer Referenz besteht nicht.

§ 15 Zusammenarbeit und Vertraulichkeit

(1) Die Parteien arbeiten respektvoll und sachlich zusammen und benennen nach Möglichkeit geeignete Ansprechpartner für Abstimmungen und Freigaben.

(2) Vertrauliche, als solche erkennbare Geschäfts- und Betriebsinformationen der anderen Partei werden nur zur Durchführung des Vertrags verwendet und nicht ohne Berechtigung an Dritte weitergegeben. Gesetzliche Offenlegungspflichten und der notwendige Einsatz vertraglich eingebundener Dienstleister bleiben unberührt.

(3) Die Parteien behalten sich vor, gegen rechtswidrige Äußerungen, unwahre Tatsachenbehauptungen und sonstige Rechtsverletzungen rechtlich vorzugehen. Zulässige sachliche Kritik bleibt hiervon unberührt.

§ 16 Projektunterlagen und Aufbewahrung

(1) Schereffekt bewahrt interne Projektdateien und Arbeitsergebnisse nach Abschluss eines Einzelprojekts grundsätzlich für drei Monate kostenfrei auf, soweit keine längere Aufbewahrung vereinbart oder gesetzlich erforderlich ist. Ein Anspruch auf eine darüber hinausgehende Archivierung besteht ohne gesonderte Vereinbarung nicht.

(2) Nach Ablauf dieses Zeitraums dürfen nicht mehr benötigte interne Arbeitsdateien im rechtlich zulässigen Umfang gelöscht werden. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten sowie datenschutzrechtliche Löschpflichten bleiben unberührt.

(3) Der Kunde ist nach der vereinbarten Übergabe dafür verantwortlich, ihm überlassene Dateien, Zugangsdaten und Inhalte angemessen zu sichern. Vertraglich vereinbarte Backup-Leistungen von Schereffekt bleiben unberührt.

§ 17 Schlussbestimmungen

(1) Ergänzungen und Änderungen eines Vertrags bedürfen der Vereinbarung beider Parteien; soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist, genügt Textform. Individuelle Abreden haben Vorrang.

(2) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.

(3) Für die Vertragsverhältnisse gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dies rechtlich zulässig ist. Zwingende Vorschriften bleiben unberührt.

(4) Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig und der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – der Sitz von Schereffekt. Schereffekt bleibt berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden Klage zu erheben.

Zur Startseite